Schuljahr 2022/2023
Ferien einschließlich unterrichtsfreier Tage im Bereich der Stadt Karlsruhe
Die geschäftsführenden Schulleitungen im Stadtkreis Karlsruhe haben in Abstimmung mit dem Gesamtelternbeirat der Stadt Karlsruhe die beweglichen Ferientage sowie die unterrichtsfreien Tage für das Schuljahr 2022/2023 festgelegt. Damit ergeben sich nachstehende Ferienregelungen für die Schulen der Stadt Karlsruhe:
Ferientermine 22/23
Sommer 2022 |
Donnerstag, 28. Juli 2021 bis Sonntag, 11. September 2022 |
Herbst 2022 |
Samstag, 329. Oktober bis Sonntag, 06. November 2022 |
Weihnachten 2022/23 |
Mittwoch, 21. Dezember 2022 bis Sonntag 8. Januar 2023 |
Fastnacht 2023** |
Samstag, 18. Februar bis Sonntag, 25. Februar 2023 |
Ostern 2023 |
Montag 03. April 2023 bis Sonntag, 16. April 2023 (3 Brückentage) |
Pfingsten 2023 |
Samstag, 27. Mai bis Sonntag, 11. Juni 2023 |
Sommerferien 2023 |
Donnerstag, 27. Juli bis Sonntag, 10. September 2023 |
**Die den Schulen zusätzlich zustehenden beweglichen und unterrichtsfreien Tage wurden auf Fastnacht 2023 sowie auf die Verlängerung der Osterferien (Mo - Mi) festgelegt.
Beurlaubungen vor Ferienabschnitten
Liebe Eltern,
leider häuft es sich in den letzten Jahren, dass Eltern vor den Ferienabschnitten für ihre Kinder um Beurlaubung nachfragen. Diese Beurlaubung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Bitte beantragen Sie Beurlaubungen rechtzeitig in schriftlicher Form, bis 2 Tage bei der Klassenlehrkraft, bei mehr als 2 Tagen bei der Schulleitung.
Die Schulpflicht und deren Einhaltung durch Erziehungsberechtigte ist unter anderem im Paragraf 1 und 4 der Schulbesuchsverordnung festgehalten. Ein Verhinderungsgrund ist demnach Krankheit. Eine Beurlaubung ist nach der Verordnung nur in "besonders begründeten Ausnahmefällen" und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Als Beurlaubungsgründe werden unter anderem anerkannt:
Kirchliche Veranstaltungen, religiöse Gedenktage, Heilkuren, Schüleraustausch, die Teilnahme an Tagen der Landeszentrale für politische Bildung oder an sportlichen Wettkämpfen, die Hochzeit von Geschwistern, Hochzeitsjubiläen, schwere Krankheit von Familienmitgliedern oder ein Todesfall in der Familie.
Laut Schulpflicht müssen die Erziehungsberechtigten dafür sorgen, dass die Schüler am Unterricht regelmäßig teilnehmen. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Geldbuße, die von Stadt oder Landratsamt ausgesprochen wird.