Quarantänebestimmung bei Corona-VO geändert


Das Kultusministerium hat uns heute folgende Änderungen der Corona-VO Absonderung mitgeteilt:
Bei einer festgestellten Corona-Infektion gilt eine Isolation im Regelfall nur noch 5 Tage und endet dann, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
Die Absonderung wird allerdings bei weiter auftretenden Symptomen bis maximal 10 Tage verlängert. Solle die Erkrankung noch länger dauern, muss eine normale Krankmeldung eingereicht werden.
Die Absonderungspflicht für Kontaktpersonen wurde aufgehoben. Es wird allerdings gebeten, dass Kontaktperson über einen Zeitraum von 10 Tagen nach einem Kontakt zu einer positiv getesteten Person, Kontakte zu anderen Personen reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einhalten.
03.05.2022
Rektor Friedbert Jordan