Corona-Alarmstufe - Maskenpflicht
Das Land Baden-Württemberg hat ab Mittwoch, 17.11.2021 die Corona-Alarmstufe ausgerufen.
Für den Unterrichtsbetrieb an unserer Schule bedeutet dies nun, dass für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte wieder die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im gesamten Schulgebäude und allen Unterrichtsräumen gilt.
Für Sie als Eltern gilt als Voraussetzung zum Betreten unseres Schulgebäudes die 3-G-Regel. Bitte beachten Sie dies für die kommenden Wochen.
Weitere Einschränkungen bzw. Maßnahmen im Unterrichtsbetrieb sind nicht vorgesehen.
Außerdem hat das Kultusministerium angekündigt, dass die Verpflichtung zum dreimaligen Testen je Schulwoche als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht bis zu den Fastnachtsferien verlängert werden wird.